Herzlich Willkommen in der Rechtsanwaltskanzlei Silvia Weidner!

Honorar

  

Wegen der Anwaltshonorarrechnung sollten Sie keine Überraschung erleben. 

     

Deshalb bitten wir Sie, direkt mit uns in Kontakt zu treten und vor dem Besprechungstermin  die Honoraransprüche zu erfragen.

      

Seit dem 01.07.2006 sieht das Berufsrecht für Anwälte vor,  die Honorarhöhe der Erstberatung zu vereinbaren  und nicht mehr, wie bisher, nach RVG abzurechnen .

Dies bedeutet für Sie, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind oder staatliche Hilfe in Anspruch nehmen können, daß im Gespräch vorab die Höhe der Vergütung vereinbart wird.

          

Es ist auch üblich, ein Zeithonorar zu vereinbaren, welches im Halbstundensatz abgerechnet wird.

      

Im Übrigen wird gemäß des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abgerechnet.

            

Bitte bringen Sie zur ersten Beratung Ihre Rechtsschutzversicherungskarte bzw. Versicherungspolice mit.

         

Sollten Sie  Fragen haben, steht Ihnen unsere kompetente Mitarbeiterin, Frau Schneider, per Telefon oder E-mail zur Verfügung.